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Im Rahmen der nationalen Klimainitiative des Bundesumweltministeriums (BMU) können Städte, Gemeinden und Landkreise eine Förderung für folgende Klimaschutzmaßnahmen beantragen:

  • Klimaschutzkonzepte, auch Teilkonzepte
  • Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
    Hierbei kann auch die Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert werden.

    Detaillierte Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -kriterien und -umfang finden sich in der einschlägigen Richtlinie und unter Ziffer 1. 3 des einschlägigen Merkblatts. Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Berechnungsformular, einer prägnanten Vorhabensbeschreibung und einer modularen Kostenkalkulation (siehe auch Merkblatt). Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Ansprechpartner ist die Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz.

    Die im Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ ausgezeichneten kommunalen Projekte erhalten auf Grund Ihres Pilot- bzw. Demonstrationscharakters eine finanzielle Unterstützung deutlich über dem Niveau der o.a. Förderung.

    Daneben möchten wir Sie auf das Förderkonzept Energieeffiziente Stadt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufmerksam machen.

    Bei allen vorgenannten Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die genauen Regelungen zu etwaigen Kumulierungen öffentlicher Förderungen genau betrachtet werden.

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