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Im Rahmen der nationalen Klimainitiative des Bundesumweltministeriums (BMU) können Städte, Gemeinden und Landkreise eine Förderung für folgende Klimaschutzmaßnahmen beantragen:
Hierbei kann auch die Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert werden.
Detaillierte Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -kriterien und -umfang finden sich in der einschlägigen
Richtlinie
und unter Ziffer 1. 3 des einschlägigen
Merkblatts.
Die Antragsunterlagen bestehen aus einem
Berechnungsformular,
einer prägnanten Vorhabensbeschreibung und einer modularen Kostenkalkulation (siehe auch Merkblatt). Anträge sind beim
Projektträger Jülich
einzureichen. Ansprechpartner ist die
Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz.
Die im Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ ausgezeichneten kommunalen Projekte erhalten auf Grund Ihres Pilot- bzw. Demonstrationscharakters eine finanzielle Unterstützung deutlich über dem Niveau der o.a. Förderung.
Daneben möchten wir Sie auf das Förderkonzept Energieeffiziente Stadt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufmerksam machen.
Bei allen vorgenannten Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die genauen Regelungen zu etwaigen Kumulierungen öffentlicher Förderungen genau betrachtet werden.



